Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über eine Yacht abgeschlossen wird.
Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom tatsächlichen Original abweichen. Änderungen vorbehalten.

1. Der Charterpreis für eine Yacht enthält folgende Bestandteile, die der Vermieter garantiert:
a. Die Nutzung der Yacht und ihrer jeweiligen Ausstattung in der Buchungszeit.
b. Die Versicherung der Yacht.
c. Die Betreuung vor Reiseantritt im Yachthafen (Einweisung).
d. Die Yacht wird vollgetankt übergeben, und muß vollgetankt vom Mieter zurückgegeben werden.
e. Im Mietpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer mit enthalten.

2. Der Vermieter übergibt nach Möglichkeit nur vollständig ausgerüstete, voll funktionstüchtige und komplett gereinigte Yachten. Am Ende der Charterreise muß der Mieter das Schiff in einem ordentlichen Zustand abliefern. An Bord sollten Bordschuhe getragen werden. Auch weiche Turnschuhe, ohne schwarzer Sohle sind möglich. Die Betten der Yacht sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen!

3. Für die Funktion und Ganggenauigkeit elektronischer Instrumente und den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Bug- und Heckstrahlruder sind Manövrierhilfen im Hafen, die für eine ordnungsgemäße Handhabung der Yacht nicht erforderlich sind. Ein Ausfall wird meistens durch übermäßige Benutzung verursacht. Bei Ausfall ist die Yacht voll fahrtüchtig und es besteht kein Anspruch auf Minderung des Charterpreises.

4. Die Reservierung einer Yacht ist nur schriftlich z.B. per Fax möglich. Es kommt erst zu einem Vertragsschluß, wenn die Auftragsbestätigung vom Vermieter beim Mieter eingegangen ist und die Anzahlung von mindestens 30 % unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Reservierungsbestätigung, erfolgt.
Spätestens 6 Wochen vor Antritt der Bootsreise ist auf das angegebene Konto die Restsumme des Mietpreises zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt die Übergabe der Yacht an den Mieter zu verweigern. Die Buchung der Yacht ist erst nach Rücksprache mit dem Vermieter auf einen Dritten übertragbar.

5. Die Yacht ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Tritt ein Schadensfall ein und wird die Kaskoversicherung des Vermieters in Anspruch genommen, so hat der Mieter eine Selbstbeteiligung von 500,00 EUR an den Vermieter zu zahlen. Diese sind bei Antritt der Fahrt bei dem Vermieter in Bar zu hinterlegen. Bei Vorsatz, Fahrlässigkeit und/ oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen ist der Vermieter berechtigt den festgestellten Schaden sofort von der hinterlegten Kaution abzuziehen. Sollte auf Grund eines solchen Vorfalles die Yacht unbeweglich bleiben, so kann der Mieter keine Rück- oder Teilzahlung des Mietpreises von dem Vermieter beanspruchen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Yacht mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen.
Sollten Mieter und Yachtführer nicht in einer Person identisch sein, so haften beide gesamtschuldnerisch. Dies gilt auch für erst später durch den Vermieter festgestellte Schäden. Für Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden haftet allein der Mieter ( Yacht- und deren Zubehörbenutzung auf eigene Gefahr). Diesbezüglich besteht auch keine Versicherung bei dem Vermieter.

6. Sollte während der Fahrt eine Havarie auftreten, gleichgültig welche Ursache die Havarie hatte, so kann der Mieter seinen Genußverlust nicht gegen den Vermieter in Form einer Geldleistung zurückverlangen. Jedoch ist der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter berechtigt eine notwendige Reparatur durch eine Fachfirma ausführen zu lassen, um eine Weiterfahrt zu ermöglichen. Diesbezüglich erfolgt eine Erstattung des Geldes nur gegen Vorlage der Rechnung. Sollte ein Schaden eintreten, der eine Weiterfahrt ermöglicht, hat darüber der Vermieter zu entscheiden. Gegebenenfalls ist der Mieter verpflichtet vorzeitig zum Yachthafen zurückzukehren, um eine Reparatur zu ermöglichen. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich, ist sofort der Vermieter zu verständigen.
Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei größeren Havarien sowie bei Beteiligung mit anderen Schiffen dem zuständigen Hafenamt Meldung derselben zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll für die Versicherung anlegen zu lassen. Der Mieter hat bei Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes sofort den Vermieter zu verständigen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden.

7. Kann der Mieter den vereinbarten Rückgabetermin aus irgendeinem Grund nicht einhalten oder wurde die Yacht nicht pünktlich geräumt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Eine entsprechend sichere Reiseplanung wird angeraten.
Der Mieter verpflichtet sich eine Grundberührung dem Vermieter bei Rückgabe der Yacht zu melden, und ferner verpflichtet er sich bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Der Charterer gibt die Yacht voll getankt zurück. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Mieter zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten.

8. Für die Yachtführung ist ein amtlicher Sportbootführerschein Binnen erforderlich, oder ein Führerschein, der gleichwertig amtlich anerkannt wird. Ein sogenannter "Charterschein" wird dem Mieter nicht ausgestellt. Ist der Mieter nicht selbst der Yachtführer, so ist diese Person demVermieter namhaft zu machen. Für entstehende Schäden ist diese Person mitverantwortlich. Der Mieter bzw. der Yachtführer wird vor Auslaufen von dem Vermieter eingewiesen. Kommt der Vermieter zu der Überzeugung, dass der Yachtführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse zum führen einer solchen verfügt, behält er sich das Recht vor, das Auslaufen zu verhindern.

9. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes, Nachtschifffahrt sowie die Überlassung der Yachtführung an nicht befugte Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen strengstens verboten! Sollte sich der Mieter darüber eigenmächtig hinwegsetzen, haftet er für alle entstehenden Schäden.

10. Die Yacht ist nur auf deutschen Binnengewässern zu führen. Nach Absprache auch auf Ost- und Nordsee.

11. Sollte der Mieter Haustiere mit an Bord der Yacht nehmen, so ist das nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

12. Der Mieter kann ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten. Sollte der Rücktritt bis zur vierten Woche vor dem Auslauftermin erfolgen, ist der Vermieter berechtigt die Anzahlung von 30 % einzubehalten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reiseantritt, ist der Vermieter berechtigt den vollen Mietpreis zu verlangen. Sollte dem Vermieter eine Weitervermietung möglich sein, hat der Mieter eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 100,00 EUR zu zahlen. Es wird der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

13. Wegen unvorhergesehener Ereignisse z.B. Reparatur oder sonstige Arbeiten kann es dem Vermieter nicht möglich sein, die Yacht dem Mieter zum Auslauftermin zur Verfügung zu stellen. Dabei gilt eine Standzeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Der Mieter ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt eine Rück- oder Teilzahlung der Chartersumme zu verlangen. Sollte es dem Vermieter nach 48 Stunden nicht möglich sein dem Mieter eine Yacht zur Verfügung zu stellen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht und der Vermieter ist verpflichtet die Chartersumme zurückzuzahlen. Eine über dem vereinbarten Charterpreis liegende Haftung des Vermieters ist jedoch ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt nur deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit und es gilt dispositives Gesetzesrecht.
 
 
Yachtcharter Werder
A.-Damaschke-Str. 56-58
14542 Werder
+49 (0)3327 - 549072