Versicherungsangebote
Kautionsversicherung
Wird die Yacht während des Törns beschädigt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Garantieversicherung für Charter-Kautionen deckt dieses finanzielle Risiko ab.
Bei der Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung. Diese Versicherung leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.
Reiserücktritt
Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Törn erstattet. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, wird dessen Anteil erstattet. Der Reiseabbruch ist bei uns immer mit abgesichert. Bei Bedarf kann auch die Insolvenz des Charteryachtbetreibers mit abgesichert werden.
Zur Reiserücktrittversicherung
Skipper Haftpflichtversicherung
Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.
Zur Skipper Haftppflichtversicherung
Insassenunfallversicherung
Deckt Unfälle ab, die der Skipper oder und die Crew erlitten haben (basierend auf der Crewliste).